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Branchen-News: Registrierung im Marktstammdatenregister

17 Oktober 2019

Alle Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage (z.B. Photovoltaik, BHKW, Batteriespeicher, …) sind verpflichtet, die Stammdaten in das neue Register einzutragen. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen. Für die Registrierung gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.

Ausnahme: Anlagen die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb gegangen sind, können noch bis zum 31. Januar 2021 registriert werden. Wird die Anlage nicht eingetragen, erfolgt keine Vergütung nach EEG oder KWKG und es droht ein Bußgeld.

Daher: nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und registrieren Sie Ihre Anlage unter www.markstammdatenregister.de!

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