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Vergessen Sie nicht, Ihren Gaszählerstand zum 31.12. zu notieren!

29 Dezember 2022

Für die Beantragung der jährlichen Energiesteuerrückerstattung für Ihr BHKW müssen Sie Ihren exakten Gasverbrauch für das jeweilige Jahr angeben.

Dafür ist es notwendig, dass Sie immer zum Jahresende Ihren Zählerstand notieren oder fotografieren.

Wichtig: Es muss der Gas-Unterzähler abgelesen werden, der sich am BHKW befindet, nicht der allgemeine Gaszähler.

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