Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das gilt seit dem 01.01.2024:

  • Das Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) verbietet die Nutzung von fossilen Brennstoffen ab dem Jahr 2045.

  • Daher werden erneuerbare Energien nach und nach fossile Brennstoffe wie Erdgas, Flüssiggas und Kohle ersetzen sowie Strom und Fernwärme erzeugen.

  • Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) organisieren dies Länder, Kommunen und Versorger gemeinsam in einer kommunalen Wärmeplanung.
        > In Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028
        > In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026

  • Heizungsanlagen müssen einen zunehmend höheren Anteil an erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme (sogenannte EE-Quote) für die Erzeugung von Wärme einsetzen.

Hier ein Überblick, was das konkret für Bestandsgebäude und Neubauten bedeutet:

GEG 2024

Für Neubauten.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten, also für Gebäude, für die ab diesem Datum ein Bauantrag gestellt wird.

Das bedeutet: eine Heizungsanlage muss zu 65% mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.

Diese Pflicht lässt sich im Vergleich zu anderen Heizoptionen mit BHKW kostengünstig erfüllen!


Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, d.h. in Bestandsgebieten sowie in allen bestehenden Gebäuden, gelten diese Regelungen erst nach Ablauf der Fristen für die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen.

  • In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Pläne bis zum 30.06.2026 vorliegen.
  • In Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen die Pläne bis zum 30.06.2028 vorliegen.

GEG 2024

Für Bestand.

  • Wenn die Heizung funktioniert oder sich reparieren lässt: Kein Heizungstausch vorgeschrieben bis 31.12.2044
  • Wenn die Heizung irreparabel kaputt geht und ein Austausch erforderlich wird, gelten folgende Übergangslösungen:

    

Für Heizungen, die vor dem Zeitpunkt der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, ist ab 2029 eine Erneuerbare Energien-Quote verpflichtend, die sich stufenweise erhöht: 

  • Ab 2029 mindestens 15%
  • Ab 2035 mindestens 30%
  • Ab 2040 mindestens 60%

       

Für Heizungen, die nach  dem Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden, beträgt die Erneuerbare Energien-Quote beim Einbau mindestens 65 %.

Die Fristen für die kommunale Wärmeplanung sind:

  • in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2028
  • in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30.06.2026


Es dürfen weiterhin Anlagen mit Erdgas/Flüssiggas eingebaut werden!


    GEG 2024

    GEG-ready mit BHKW von enerquinn!

    BHKW können weiter eingesetzt werden, da sie als Heizungsanlage gelten, wenn die Wärme zur Beheizung und Warmwasserversorgung von Gebäuden genutzt wird.

    Der Betrieb kann weiter mit Erdgas oder Flüssiggas erfolgen. Auch die Verwendung von erneuerbaren Gasen (z.B. Bio Erdgas), anteilig oder zu 100%, ist bereits jetzt möglich.

    Unsere BHKW sind darüber hinaus H2-ready, das heißt sie können jetzt schon anteilig und künftig zu 100% mit Wasserstoff betrieben werden.

    BHKW haben im Vergleich mit anderen GEG-konformen Heizungsoptionen die höchste Wirtschaftlichkeit und größte Versorgungssicherheit.

    Die Versorgungskonzepte mit BHKW sind in dem sich wandelnden Energiesystem mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien zukunftssicher und nachhaltig.