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Aktuell gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Blockheizkraftwerke (BHKW):
Rückerstattung Energiesteuer
Beantragen Sie nach §53a EnergieStG die Entlastung der Energiesteuer für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrische Leistung für das Jahr 2024 bis zum 31.12.2025 (später verfällt Ihr Anspruch). Durch die Energiesteuerrückerstattung können Sie einen Teil der gezahlten Verbrauchssteuer erstattet bekommen.
Unser Service für Sie!
Wir haben für Sie in unserem Download-Bereich hilfreiche Informationen zusammengestellt, die Sie für die Beantragung der Energiesteuerrückerstattung unter anderem benötigen.
Vorausgedacht für nächstes Jahr
Mit dem Abonnement unseres Newsletters sichern Sie sich auch für das nächste Jahr die automatische und unkomplizierte Erinnerung an die Energiesteuerrückerstattung.
KWK-Zuschlag
Hocheffiziente neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen erhalten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eine Vergütung für den in der Anlage erzeugten Strom, den sogenannten KWK-Zuschlag. Dieser macht den Einsatz von BHKW wirtschaftlich noch attraktiver.
Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt durch den zuständigen Stromnetzbetreiber. Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das BAFA, bei der wir Sie im Rahmen unserer BHKW Administration gerne unterstützen.