Energiesteuerrückerstattung
Unser Service für Sie!
Wir haben für Sie hilfreiche Informationen zusammengestellt, die Sie für die Beantragung der Energiesteuerrückerstattung unter anderem benötigen.
Ihr Nutzen
Beantragen Sie nach §53a EnergieStG die Entlastung der Energiesteuer für KWK-Anlagen bis 2 MW elektrische Leistung für das Jahr 2023 bis zum 31.12.2024 (später verfällt Ihr Anspruch). Durch die Energiesteuerrückerstattung können Sie einen Teil der gezahlten Verbrauchssteuer erstattet bekommen.
Was ist zu tun?
In unserem Download-Bereich haben wir nützliche Informationen für Sie bereitgestellt.
Vorausgedacht für nächstes Jahr
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